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Tarifpolitik

Die NGG vertritt die Interessen der Beschäftigten in so unterschiedlichen Branchen wie der Getränke- und der Süßwarenindustrie, der Hotellerie und der Gastronomie oder der Obst- und Gemüseverarbeitenden Industrie und der Backwarenbranche. In den hunderten von Tarifverträgen, die NGG jedes Jahr abschließt, spiegelt sich die Vielfalt der NGG-Branchen wider. Zum Tarif-Ticker NRW

Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-Region vor Ort genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.

Häufige Fragen zu Tarifverträgen

Tarifverträge haben eine Schutzfunktion. Sie schützen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unfairen Arbeitsbedingungen und unfairer Entlohnung. Gäbe es keine Tarifverträge, müssten die Beschäftigten die Löhne und Arbeitsbedingungen jeweils selber einzeln aushandeln - wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber wären sie dabei in einer schlechten Verhandlungsposition - und der organisatorische Aufwand wäre enorm. Tarifverträge sichern außerdem den sozialen Frieden im Betrieb. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. In kaum einer anderen Industrienation wird so wenig gestreikt wie in Deutschland.

Der Tarifvertrag lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. Die inhaltlichen Fragen zu Entgelten, Arbeitszeiten, Urlaub usw. werden im so genannten normativen Teil festgelegt. Der normative Teil ist damit für die Beschäftigten der wichtigere Teil. Der so genannte schuldrechtliche Teil beinhaltet alles, was zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden muss, zum Beispiel die Laufzeit oder die Kündigung des Tarifvertrages.

In Lohn-, Gehalts-, bzw. Entgelttarifverträgen werden Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vereinbart. Mantel- bzw. Rahmentarifverträge regeln die Dauer der Arbeitszeit, den Urlaub, Arbeitsbedingungen und Fragen der Aus- und Weiterbildung. Die Laufzeit beträgt hier drei bis fünf Jahre. In sonstigen Tarifverträgen werden zum Beispiel Fragen der Schlichtung, der betrieblichen Altersversorgung, der Altersteilzeit, Arbeitskampfregeln, Kündigungsschutz, Verdienstsicherung, Kurzarbeit und vermögenswirksame Leistungen geregelt.

Im Gegenteil: Die Gewerkschaft NGG hat gemeinsam mit den Arbeitgebern innovative, flexible und betriebsnahe Tarifverträge vereinbart. Das Tarifsystem der NGG umfasst knapp 4.000 Tarifverträge und Zusatzabkommen, davon mehr als 2.500 Firmentarifverträge. Im Ernährungs- und Gastgewerbe gibt es eine weitgehende Flexibilisierung der Arbeitszeiten, insbesondere durch Arbeitszeitkonten. Außerdem regeln Tarifverträge Qualifizierung, Altersteilzeit und betriebliche Altersvorsorge.

Zwar kennt der Betriebsrat den Betrieb vielleicht sogar noch besser, ist aber gegenüber dem Arbeitgeber unter Umständen "erpressbar". Betriebsräte dürfen nicht zum Streik aufrufen und können schon deshalb nicht auf gleicher Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln. Betriebsräte und Gewerkschaften ergänzen sich gegenseitig. Das hat sich mehr als fünfzig Jahre lang bewährt.

Aufgrund der Erfahrung in der Zeit von 1933 bis 1945, als es keine Tarifautonomie gab (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften waren durch die Nazis verboten), bestand der politische Wille, der Koalitionsfreiheit (Freiheit, sich in Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften zu organisieren) Verfassungsrang einzuräumen. Das hat in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz seinen Ausdruck gefunden. In Verbindung mit dem Tarifvertragsgesetz von 1949 hat der Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien somit die Tarifautonomie übertragen. Tarifautonomie bedeutet, dass Entgelte und Arbeitsbedingungen autonom, d.h. ohne Einmischung des Staates, zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart werden.

Tariferfolge

Turbo-Tarif für die Gastro

Der neue Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in NRW

 

 

Mehr Infos

Tarif-Ticker

Ob Haustarif oder Flächentarifvertrag. Wir sind ständig im Einsatz für gute Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. In unserem Tarifticker findest du fast jeden Tag neue Tarifinformation aus dem NGG-Landesbezirk NRW und aus den NGG-Regionen in NRW. 

Die Übersicht wird laufend aktualisiert und enthält die Tarifinfos als PDF-Dokumente zum Download. Die kannst du gerne per Mail an Kolleg*innen weiterleiten oder in den Sozialen Medien teilen.   

BereichGebietForderung/Ergebnis
BrauereienRheinisch-Westfälisch

Forderungen:

  • Erhöhung der Entgeltsätze um 6,6%, mindestens jedoch um 280€
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 130€ pro Monat
  • je einen zusätzlichen bezahlten freien Tag für Auzubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen
  • Abschluss eines Anschlusstarifertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten

Tarifinfo

BrauereienSauer-Siegerländer

Forderungen:

  • Erhöhung der Entgeltsätze um 6,6%, mindestens jedoch um 280€
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 130€ pro Monat
  • je einen zusätzlichen bezahlten freien Tag für Auzubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen
  • Abschluss eines Anschlusstarifertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten

Tarifinfo

MineralbrunnenNRW

Abschluss:

  • 2,9% mehr Lohn rückwirkend zum 01.05.2025
  • weitere 2,8% ab 01.05.2026
  • je 40€ mehr für die Auszubildenden in 2025 und 2026
  • Einführung einer neuen Vergütung für das vierte Ausbildungsjahr
  • Laufzeit von 24 Monaten (bis 30.04.2027)

Tarifinfo

BereichGebietForderung/Ergebnis
Brot- und Backwaren
(NRW und Nord)
LGTV
NRW und Nord

Forderungen:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 7%
  • Erhöhung der Auszubildendenvergüütungen um einen Festbetrag von 100€ pro Monat
  • Übernahme von Auszubildenden im erlernten Beruf
  • zusätzliche freie, bezahlte Tage für NGG-Mitglieder
  • Abschluss eines Anschlusstarifvertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten

Tarifinfo

BäckerhandwerkETV 
NRW

Abschluss:

  • 5% mehr Lohn rückwirkend zum 01.08.2024 für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
  • weitere 70€ ab 01.05.2025
  • 90€ Inflationsausgleichsprämie für die Monate Juni und Juli 2025
  • Laufzeit von 20 Monaten

Tarifinfo

BereichGebietForderung/Ergebnis
FleischerhandwerkETV
NRW

Abschluss:

  • ab dem 01.03.2025 mehr Lohn
  • weitere Entgelterhöhung ab dem 01.09.2025 von 2,4%
  • Laufzeit bis zum 31.08.2026

Tarifinfo

BereichGebietForderung/Ergebnis
MilchindustrieLGTV 
NRW

Abschluss:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab April 2025 um 2,9%
  • Einzahlung des Arbeitgebers in die Pensionskasse um weitere 50€
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 50€
  • Laufzeit von 12 Monaten

Tarifinfo

BereichGebietForderung/Ergebnis
SüßwarenindustrieETV 
NRW

Abschluss:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5%, mind. 152€ ab 01.11.2024
  • weitere 2,5% ab 01.10.2025
  • 810€ Inflationsausgleichprämie, Teilzeit-Beschäftige anteilig, Auszubildende erhalten 400€
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 100€ ab dem 01.11.2024
  • weitere 50€ ab dem 01.10.2025
  • Laufzeit bis zum 30.04.2026

Tarifinfo

BereichGebietForderung/Ergebnis
Obst- und GemüseindustrieETV 
NRW

Abschluss:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 185€ ab 01.06.2025
  • weitere 3,4% ab 01.04.2025
  • 400€ Inflationsausgleichsprämie im Juli 2024, Teilzeit anteilig
  • Auszubildende erhalten 200€
  • Zwei Freistellungstage zur Prüfungsvorbereitung für Auszubilende
  • Laufzeit bis zum 31.03.2026

Tarifinfo 4

Tarifinfo 5

BereichGebietForderung/Ergebnis
Hotel- und GaststättengewerbeETV 
NRW

Abschluss:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.09.2024 (Band 1.1.-3.4.)
  • weitere 5,8% ab dem 01.06.2025 (Band 1.2.-3.4.)
  • Fachkräfte erhalten eine Vorabanhebung
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 50€ brutto ab dem 01.08.2024
  • weitere 50€ brutto ab dem 01.08.2025 für Auszubildende
  • zusätzlich erhalten Auszubildende einen Freistellungstag zur Prüfungsvorbereitung
  • Laufzeit von 24 Monaten

Tarifinfo

Flugblatt

HauswirtschaftETV 
NRW

Abschluss:

  • Erhöhung der Entgelte um 7% ab dem 01.07.2025
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung ab dem 01.07.2025
  • Laufzeit von 12 Monaten

Tarifinfo

Gemeinsam noch stärker

Rund 180.000 Mitglieder sind wir schon in der NGG. Aber wir wollen mehr werden: je mehr wir in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir.

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