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Bis zu 28 Prozent mehr Lohn in der Gastro
Düsseldorf - Mit der Lohnabrechnung für Mai 2022 gibt es deutlich mehr Geld für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte: Denn die rund 270.000 Menschen, die in Nordrhein-Westfalen in der Gastronomie und Hotellerie arbeiten, profitieren von unserem neuen Turbo-Tarifvertrag.
Zum 1. Mai 2022 sind die Löhne auf mindestens 12,50 Euro gestiegen – für ungelernte Kräfte bedeutet das ein Plus von 28 Prozent. Fachleute kommen ab dem ersten Berufsjahr nun auf einen Stundenlohn von 13,95 Euro – 17 Prozent mehr als bislang. „Das ist ein Lichtblick nach mehr als zwei Jahren Corona“, sagt Mohamed Boudih, Landesbezirksvorsitzender der NGG NRW. Alle Beschäftigten seien nun aufgerufen, bei der Lohnabrechnung für den Mai genau hinzugucken.
„Die Pandemie hat das Gastgewerbe enorm getroffen. Und damit auch die Beschäftigten, die Einkommenseinbußen durch die Kurzarbeit in Kauf nehmen mussten. Mit dem starken Lohn-Plus haben sie jetzt wieder eine Perspektive“, so Boudih.
Nun kommt es darauf an, dass sich Wirte und Gastronomen an den ausgehandelten Tarifvertrag halten. Für sie wird es durch die attraktiveren Bedingungen allerdings auch leichter, zwischenzeitlich abgewandertes Personal für die Frühjahrs- und Sommersaison zurückzugewinnen. „So können Restaurants und Hotels in Zeiten sinkender Inzidenzen und steigender Temperaturen wieder durchstarten“, unterstreicht Boudih.
An die Beschäftigten in NRW appelliert der Gewerkschafter, jetzt einen genauen „Lohn-Check“ zu machen. „Gerade Fachkräfte sollten darauf achten, ob sie nach ihren Qualifikationen bezahlt werden. Wer in der falschen Lohngruppe ist, dem gehen monatlich schnell mehrere Hundert Euro durch die Lappen“, so Boudih. Wer etwa eine Ausbildung hat und länger als viereinhalb Jahre im Gastgewerbe arbeitet, sollte nun auf einen Stundenlohn von 16,27 Euro (bisher: 14,22 Euro) kommen. Bei Fragen rund um die Bezahlung hilft die NGG vor Ort. Zudem haben wir ein Online-Tool eingerichtet, mit dem Mitglieder prüfen können, ob sie bekommen, was ihnen zusteht. „Und damit das Extra-Geld wirklich bei den Menschen ankommt, werden aktuell auch Betriebsräte und Führungskräfte über den neuen Tarifvertrag informiert. Klar ist: Im Gastgewerbe sollte sich niemand länger mit einer Bezahlung auf Mindestlohn-Niveau abspeisen lassen“, betont Boudih.
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