NGG gewinnt weitere KlagenZwei Rote Karten für Egetürk

19. März 2021

Köln, 19.03.2021 - Der Kampf geht weiter: In den Rechtsstreitigkeiten beim Sucuk-Hersteller Egetürk konnte NGG in dieser Woche gleich zwei Siege hintereinander einfahren: Das Landesarbeitsgericht Köln hat am Donnerstag (18.03.2021) den Widerspruch des Arbeitgebers abgewiesen. Damit bleibt die zweite fristlose Kündigung nicht rechtens. Heute (19.03.2021) hat das Arbeitsgericht Köln zudem die dritte fristlose Kündigung der Betriebsrätin für unwirksam erklärt. Schon ein Jahr kämpft die engagierte Betriebsrätin und hält der Klagewelle Stand. Die gewonnenen Verfahren sind auch ein Sieg für die Mitbestimmung. In der Vergangenheit hat die NGG zu Tarifverhandlungen über einen Entgelttarifvertrag aufgerufen und die Beschäftigten der Firma Egetürk haben zweimal gestreikt. Das Unternehmen verweigert bislang die Aufnahme von Verhandlungen mit der Gewerkschaft über Lohnerhöhungen.

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Erfahre mehr über den Konflikt bei Egetürk:

NGG-Flugblat vom 19.03.2021 (DE)

NGG-Flugblat vom 07.09.2020 - Gülden kommt zurück (DE/TR)

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Hintergrund

Die 1966 in Köln gegründete Egetürk Wurst- und Fleischwarenfabrikation GmbH& Co. KG ist der bedeutendste Hersteller türkischer Wurstwaren in Europa mit (nach eigener Darstellung) einem Marktanteil von 70 Prozent. 170 Menschen arbeiten in einer modernen Fabrik mit hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards, die eine Kapazität von 150 Tonnen Wurstwaren pro Tag hat.