NGG.NRW: Gastro-Beschäftigte brauchen dringend ein Mindes-KurzarbeitergeldVersagen und Versäumnisse der Politik treiben das Gastgewerbe immer tiefer in die Krise

04. März 2021

Foto: © Thomas Bethge | Shutterstock

04.03.2021

Scharfe Kritik übt die NGG.NRW an den Beschlüssen von Bund und Ländern vom 3. März. Die erneute Lockdown-Verlängerung des Gastgewerbes sei das Ergebnis von Versagen und Versäumnissen der Politik und nicht akzeptabel, bemängelt der nordrhein-westfälische NGG-Landesverband. Weder werde den Beschäftigten eine klare Öffnungsperspektive aufgezeigt, noch würden ihnen ausreichend finanzielle Hilfen gewährt, so die Gewerkschaft.

Dazu erklärt Mohamed Boudih, Landesbezirksvorsitzender der NGG in Nordrhein-Westfalen:

„Versagen und Versäumnisse der Politik treiben Hotels und Gaststätten immer tiefer in die Krise. Impfungen, Schnelltests und digitale Kontakterfassung wären wichtige Voraussetzungen, um eine schrittweise Öffnung der Gastronomie zu ermöglichen. Aber all das wurde verschlafen. NRW-Ministerpräsident Laschet und Bundeskanzlerin Merkel hatten viele Monate Zeit, diese Voraussetzungen zu schaffen. Stattdessen wurde gestern angekündigt, dass dies alles erst noch kommen soll. Die Zeche für die Lockdown-Verlängerung zahlen wieder einmal die Beschäftigten. Zehntausende Köche, Kellner & Co. sind bereits jetzt finanziell am Ende. Mit einem Kurzarbeitergeld von weniger als 1.000 Euro kann niemand überleben. Die erneute Verlängerung des Lockdowns verschärft die Lage der Beschäftigten und bedroht ihre Existenz. Dass die Bundesregierung von einem Mindest-Kurzarbeitergeld nichts wissen will, macht die Menschen zurecht wütend.“

Der Gewerkschafter fordert die Landesregierung und die Landtagsfraktionen auf, sich in Berlin mit Nachdruck für das Mindest-Kurzarbeitergeld einzusetzen. Es reiche nicht aus, wenn die NRW SPD und CDU-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann Sympathie für das Anliegen der Beschäftigten bekundeten. „Von Sympathiebekundungen können die Menschen nicht ihre Familien ernähren. Was wir dringend brauchen, sind Taten. Die Existenzängste und die Wut in der Branche wachsen mit jedem Tag“, so Boudih.

Die NGG fordert eine Öffnungsperspektive für die Branche und ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 für die über 300.000 Gastro-Beschäftigten an Rhein und Ruhr. Laut Ifo-Institut waren im Januar bundesweit 86 Prozent aller Beschäftigten in der Gastronomie in Kurzarbeit. Selbst eine Aufstockung auf 80 Prozent des Kurzarbeitergeldes, wie sie ab dem siebten Monat greift, führt nach NGG-Angaben bei Fachkräften der Branche zu lediglich dreistelligen Einkommen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes sank die Zahl der Gäste in Nordrhein-Westfalens Beherbergungsbetrieben im vergangenen Jahr um 55 Prozent auf elf Millionen. Die Übernachtungen erreichten einen Tiefststand von 28,5 Millionen (minus 47 Prozent). Einen niedrigeren Wert hatte es zuletzt im Jahr 1985 gegeben. Besonders stark fielen die Rückgänge in den Städten der Rheinschiene und im Ruhrgebiet aus.

Erst am vergangenen Mittwoch (3. März) hatten mehrere Hundert Gastro-Beschäftigte aus ganz NRW vor dem Düsseldorfer Landtag für ein Mindest-Kurzarbeitergeld und eine Öffnungsperspektive demonstriert.

 

 

MINDEST-KURZARBEITERGELD VON 1.200 €: JETZT!

Das Kurzarbeitergeld reicht zum Leben nicht aus! Viele erhalten zurzeit deutlich weniger als 1.000 Euro. Das reicht gerade mal für die Miete. Die NGG fordert deshalb ein Kurzarbeitergeld von mindestens 1.200 Euro (Vollzeit). Die Menschen im Gastgewerbe können nichts für die Schließung ihrer Betriebe. Aber sie leiden am meisten darunter. Das ist mehr als ungerecht. Deshalb muss die Politik dringend nachbessern!

ÖFFNUNGS-STRATEGIE: JETZT!

04.03.2021

Wir haben Verständnis, dass das Virus zurückgedrängt werden muss. Aber wir verstehen nicht, warum das Gastgewerbe als erstes schließen musste und jetzt seit Monaten im Unklaren gelassen wird, wie es weitergeht. Die Politik muss jetzt ein Konzept vorlegen. Wir fordern eine klare Perspektive zur schrittweisen Wiederöffnung von Hotels, Restaurants, Kneipen und Cafés.

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