NGG erneuert Mindest-Kurzarbeitergeld-Forderung2-G-plus verschärft Notlage der Gastro-Beschäftigten

Zutritt nur noch mit 2Gplus: Das gilt jetzt auch im NRW-Gastgewerbe. Machen die Gäste jetzt noch einen größeren "Bogen" um Restaurants und Gaststätten? Michael Bihlmayer | Shutterstock

10.01.2022. Nach den neuen Beschlüssen von Bund und Ländern gelten auch in der Gastronomie neue Corona-Vorschriften.Vor dem Hintergrund der Einführung der 2G-plus-Regl im Gastgewerbe macht die NGG auf die Lage der Beschäftigten aufmerksam und erneuert ihre Forderung nach Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld.

Die verschärften Bedingungen werden sich nach Auffassung des NGG-Landesvorsitzenden Mohamed Boudih auf die ohnehin schlechte Situation in Hotels und Gaststätten auswirken und die Unsicherheit der Beschäftigten weiter verschärfen. "Die Kurzarbeit gehört für die Gastro-Beschäftigten bereits seit Beginn der Pandemie zum Alltag. Wenn jetzt aufgrund der 2G-plus-Regel noch mehr Gäste einen Bogen um Hotels, Restaurants und Gaststätten machen, dann ist eine Ausweitung der Kurzarbeit vorprogrammiert“, so der Landesvorsitzende der NGG, Mohamed Boudih.

Kurzarbeitergeld in der jetzigen Form geht an Gastro-Beschäftigten vorbei

Mohamed Boudih, NGG-Landesvorsitzender NRW

Die Gewerkschaft NGG äußert zwar grundsätzlich Verständnis, dass Maßnahmen ergriffen werden, um der Omikron-Welle etwas entgegen zu setzen. So ist es zu begrüßen, dass es jetzt einheitliche Regeln für die gesamte Branche gibt und keine Totalschließung der Gastronomie wie zu Beginn der Pandemie beschlossen wurde. „Klar ist aber auch, dass die Betriebe weiterhin staatliche Hilfen brauchen – genau wie die Beschäftigten“, sagte Boudih. Das Kurzarbeitergeld müsse deshalb über den 31. März hinaus auf 80 bzw. 87 Prozent aufgestockt werden. Da dies aber für viele Beschäftigte aufgrund der niedrigen Einkommen nicht zum Leben reiche, sei ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro pro Monat nötig. „Das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form geht klar an den Lebensverhältnissen der Niedriglohnbeschäftigten vorbei, so Boudih.

Bereits seit Monaten warnst die NGG vor einem Personal-Kollaps in der Branche. Allein in NRW haben seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 über 20.000 Beschäftigte das Hotel- und Gaststättengewerbe verlassen. Bundesweit beläuft sich die Abwanderung auf über 100.000. Darüber hinaus hätten sehr viele Minijobber ihren Job im Gastgewerbe verloren und seien bei den Hilfen bisher komplett durchs Raster gefallen, so Boudih. Er kritisiert die Pläne der Ampel-Koalition, die an der geringfügigen Beschäftigung festhalte und die Mini-Job-Grenze erhöhen wolle.

2-G-plus: Was bedeutet das?

Nach dem Willen der Bund-Länder-Beschlüsse vom 7. Januar ist der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.) weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G). Jetzt wird die Regel verschärft. Der Zutritt ist jetzt nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erlaubt. Das heißt: für den Restaurant- oder Kneipenbesuch brauchen Gäste

» einen Genesenennachweisund zusätzlich einen negativen Test oder

» einen Impfnachweis (zweifache Impfung) und zusätzlich einen negativen Test oder

» den Nachweis einer Booster-Impfung (dreifache Impfung) ohne zusätzlichen Corona-Test

Pressemitteilung

Unsere aktuelle Pressemitteilung zur 2G+ Regel

Erscheinungsdatum: 10.01.2022

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Infos zur Gastro-Tarifrunde

Infos, Hintergründe und Aktionen zur Gastro-Tarifrunde der NGG.NRW findest du auf unserer Sonderseite Gastro-Tarifrunde.

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