Betriebsräte bestimmen bei der Eingruppierung mit und haben die Aufgabe, Eingruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit zu überprüfen. Das Seminar bietet die notwendigen Kenntnisse, um diese Aufgaben erfolgreich und rechtssicher wahrnehmen zu können. Anhand von praxisnahen Fallbeispielen werden Betriebsratsmitglieder in die Lage versetzt, die systematische Vorgehensweise zur Überprüfung der Eingruppierung anzuwenden.
Themen:
Übersicht Bewertungsgrundsätze gem. § 3 ETV HoGa NRW
Kurzfassung Tätigkeitsmerkmale in den einzelnen Tarifgruppen 1-9
allgemeine Überwachungsaufgabe des Betriebsrates bei Tarifverträgen gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
individual- und kollektivrechtliche Handlungsmöglichkeiten bei Eingruppierungen, insbesondere §§ 99-101 BetrVG
Aktuelle Rechtsprechung
Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf Eingruppierungen
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Mitglieder des Betriebsrats mit Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretungen im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe.
Freistellungen: § 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 260,- Euro (USt-frei), zzgl. Verpflegung: ca. 48,- Euro (zzgl. USt)
Referent*innen
Dr. Herbert Grimberg (Rechtsanwalt)
Ina Korte-Grimberg (NGG.NRW)
Solongo Gantulga (NGG.NRW)
Wann und wo?
25.10.2021
Seminarzeiten: 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
IG-Metall Bildungszentrum, Sprockhövel
Anmeldung
Bitte bis 10.09.2021 an das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Dieses Seminar wird durchgeführt vom DGB-Bildungswerk NRW e.V., Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldor iin Kooperation mit der Gewerkschaft NGG, Landesbezirk NRW.
Ansprechpartnerinnen: Ulrike Witzke / Heike Albersmeier
uwitzke@dgb-bw-nrw.de | Tel.: 0211 17523-277 F. 0211 17523-261