Feiertagszuschläge Brotindustrie200% Feiertagszuschlag und Rechtsschutz inklusive

15. März 2021

BAG-Urteil zu Feiertagszuschlägen

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NGG-Mitglieder haben in der Brot- und Backwarenindustrie Anspruch auf 200 Prozent Feiertagszuschlag. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Regelung erst kürzlich in einem Urteil bestätigt. Geklagt hatten zwei NGG-Mitglieder mit Hilfe der NGG.

Mehr Geld gibt es nur dank Gewerkschaft und Tarifvertrag: Wer an hohen Feiertagen arbeiten muss, darf mit höheren Zuschlägen rechnen. Für die Arbeit am Ostersonntag, Pfingstsonntag, 1. Mai, Weihnachten oder Neujahr muss der Arbeitgeber einen Zuschlag in Höhe von 200 Prozent bezahlen. Für andere Feiertage gibt es 150 Prozent Zuschlag. So steht es im Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie NRW. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Regelungen erst kürzlich bestätigt.

Geklagt hatten zwei NGG-Mitglieder. Ihr Arbeitgeber hatte für Oster- bzw. Pfingstsonntag nur einen Zuschlag von 50 Prozent gezahlt. Die Kollegen haben mit Hilfe der NGG durch alle Instanzen geklagt und beim höchsten deutschen Arbeitsgericht gewonnen (Az: 10 AZR 130/19).

Dieser Fall macht deutlich: NGG-Mitglieder profitieren mehrfach, denn...

» Ansprüche aus den Tarifverträgen der NGG gelten nur für Mitglieder.

» Mitglieder genießen Rechtsschutz. Und der kostet keinen Cent extra.  

Klar ist aber auch:  Die Tarifverträge in der Brot- und Back-     

Die Tarifverträge in der Brot- und Backwarenindustrie NRW wurden von der Gewerkschaft NGG ausgehandelt und durchgesetzt. Die Tarifverträge gelten nur für NGG-Mitglieder (§4 Tarifvertragsgesetz). Arbeitgeber bezahlen oft auch Nichtmitglieder nach Tarif. Aber das tun sie nur, damit die Gewerkschaft nicht stärker wird. Denn die Chefs wissen genau: Hat die Gewerkschaft mehr Mitglieder, kann sie noch mehr durchsetzen. Wer etwas anderes glaubt, der glaubt auch an den Osterhasen.