NGG.NRW: Pläne der Landesregierung zu kurz gegriffenInfektions- und Arbeitsschutz sind das Wichtigste!

Wann dürfen Hotels und Gaststätten wieder öffnen? Diese Frage wird heiß diskutiert. NRW hat jetzt zusammen mit zwei anderen Bundesländern ein Konzept vorgelegt. Klar ist: Bei einer möglichen Öffnung gastgewerblicher Betriebe müssen der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Schutz der Gäste im Vordergrund stehen. Unter den besonderen Bedingungen des Gastgewerbes muss der Infektionsschutz gesichert sein. Vor einer Öffnung braucht es deshalb betriebliche Konzepte, die behördlich zu überprüfen sind. Die NGG kritisiert das Drei-Phasen-Konzept von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart als zu kurz gegriffen und hat ein eigenes Konzept vorgelegt.

Die Herausforderungen, die eine Öffnung der gastgewerblichen Betriebe mit sich bringen, sind umfangreich. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es innerhalb der Landesregierung ein ernsthaftes Interesse gibt, eine mögliche Öffnungsstrategie für die Gastronomie und Hotels zu entwickeln. Dabei reicht es aber nicht, sich auf die Hygieneplanung zu beschränken. Die bisherigen Überlegungen greifen zu kurz“, so der NGG-Landesbezirksvorsitzende Mohamed Boudih. Es braucht ein stimmiges Konzept, das Vertrauen schafft.

Gefährdungsbeurteilung und Kontrollen mitdenken

Mohamed Boudih, Vorsitzender NGG.NRW

Für eine Öffnungsstrategie müssen Fragen des Personaleinsatzes- und der Personalbemessung, der Genehmigung und vor allem der Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörden mitgedacht werden. Die NGG weist auf die unterschiedlichen Gegebenheiten der Branche hin. In NRW gibt es rund 50.000 Betriebsstätten. Die wenigsten haben vergleichbare Gegebenheiten. Ob Gaststätte, Imbissladen oder Grandhotel – die konkrete Situation vor Ort muss berücksichtigt werden. Die NGG.NRW plädiert deshalb für Gefährdungsbeurteilungen, wie sie im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben sind. Erst dann kann beurteilt werden, ob und in welcher Tiefe bestimmte Maßnahmen zur Hygiene und Arbeitsorganisation umzusetzen sind. Das Gastgewerbe hat leider traditionell einen großen Nachholbedarf was Gefährdungsbeurteilungen angeht.

Personaleinsatzplanung und Trennung von Arbeitsbereichen

Darüber hinaus sind die Personaleinsatzplanung und die weitgehende Trennung der Arbeitsbereiche von zentraler Bedeutung. „Wer einen angemessenen und hohen Hygienestandard realisieren will, der muss beides gewährleisten. Und dafür braucht es eine gute Personalbedarfsmessung. Unter hohem Zeitdruck arbeitende Beschäftigte und zu wenig Personal war für viele Bereiche der Gastronomie schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie kennzeichnend. Es wäre fatal, wenn die Wiederöffnung gastgewerblicher Bereiche mit Personalknappheit, Multitasking der Beschäftigten, einer Vermischung der Arbeitsbereiche und hohem Zeitdruck einherginge. Jedes noch so gut gemeinte Hygienekonzept wäre zum Scheitern verurteilt“, sagte der Landesvorsitzende.

Insgesamt dürfe es keine Öffnung gastgewerblicher Betriebe geben, wenn die behördliche Überprüfung eines betrieblichen Umsetzungs- und Hygieneplans nach aktueller Gefährdungsbeurteilung sowie eine kontinuierliche Kontrolle der betrieblichen Praxis gewährleistet sei, so Boudih. Jede Diskussion über einen Starttermin für die Lockerungen oder über einen Zeitplan sind verfrüht, wenn diese Hausaufgaben in den Betrieben nicht erledigt seien.