Gewerkschaft zahlt sich aus: Früher Feierabend und mehr Geld im Portemonnaie – das gibt es nur mit Tarifvertrag. Und den Tarifvertrag gibt es nur dank Gewerkschaft.
Vollzeitbeschäftigte, die in NRW nach Tarif bezahlt werden, arbeiten pro Woche rund eine Stunde weniger als Arbeitnehmer, in deren Firma kein Tarifvertrag gilt. Auch in puncto Bezahlung sind Tarif-Angestellte klar im Vorteil – und verdienen im Monat durchschnittlich fast 800 Euro mehr. Das geht aus einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
Tarifbeschäftigte arbeiten eine Stunde weniger
Danach beläuft sich die wöchentliche Arbeitszeit in tarifgebundenen Betrieben in Nordrhein-Westfalen bei Vollzeit auf 38,4 Stunden. Ohne Tarifvertrag sind es 39,4 Stunden. Das tarifliche Monatseinkommen liegt aktuell bei rund 3.980 Euro (ohne Tarif: 3.200 Euro).
„In wirtschaftlich unsicheren Zeiten werden die Vorteile von Tarifverträgen besonders deutlich. Sie bieten häufig auch einen besseren Schutz vor Kündigungen oder regeln die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes“, sagt NGG-Landesvorsitzender Mohamed Boudih. Hinzu kommt der Einfluss von Betriebsräten: In Branchen wie der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk kümmern sich die Arbeitnehmervertreter etwa um den Schutz vor Corona-Infektionen im Job – und sorgen dafür, dass Auftragsspitzen oder -rückgänge nicht zulasten der Beschäftigten gehen.
Tarifflucht ist besorgniserregend
Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Lebensmittel- und Gastgewerbe in NRW aktuell rund 430.000 Menschen. Besorgniserregend ist aber, dass immer mehr Unternehmen einen Bogen um Tarif-Standards machen. Laut Böckler-Stiftung galt zuletzt nur noch für 57 Prozent aller nordrhein-westfälischen Beschäftigten ein Tarifvertrag. Im Jahr 2003 waren es noch 72 Prozent. „Die Politik darf der Tarifflucht nicht länger tatenlos zusehen, fordert Mohamed Boudih. „Es ist gut, dass sich die Ampel-Koalition vorgenommen hat, die Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Den Ankündigungen müssen nun aber auch Taten folgen.“
Rechte von Betriebsräten stärken
So müssen die Rechte von Betriebsräten etwa bei den Themen Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung und damit Arbeitsbelastung sowie Weiterbildung erweitert werden. Außerdem könnten Tarifverträge über sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für ganze Wirtschaftszweige verpflichtend gemacht werden. „Dies würde gerade Beschäftigten in kleinen Betrieben wie Gaststätten, Pensionen und Bäckereien zugutekommen“, so Boudih.