Minijobs: Das ändert sich 2022Mehr verdienen, weniger arbeiten

Mehr verdienen und gleichzeitig weniger arbeiten: Für Minijobber ändert sich einiges im neuen Jahr. Die neue Bunderegierung plant aber auch Verschlechterungen für geringfügig Beschäftigte bereit.

In NRW haben über eine Million Menschen einen Minijob. Davon arbeiten allein rund 92.000 in der Gastronomie – die meisten verdienen dabei kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Ab diesem Jahr müssen sie für ihren 450-Euro-Job allerdings weniger arbeiten: höchstens 10,5 Stunden pro Woche – eine Viertelstunde weniger als bislang. Der Grund: Der gesetzliche Mindestlohn ist zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Das wiederum bedeutet bei einem fixen „Mini-Monatslohn“ von 450 Euro dann automatisch auch weniger Arbeitszeit. „Die 9,82 Euro sind allerdings auch das absolute Lohn-Limit nach unten. Weniger darf kein Chef bezahlen – egal, in welcher Branche und für welchen Job“, sagt Isabell Mura, stellvertretende Landesvorsitzende der NGG NRW.

Pläne der Ampel-Regierung für Minijobber

Auf Minijobber kommen weitere Änderungen zu: Die Ampel-Koalition in Berlin will den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro heraufsetzen. "Das sollte lieber früher als später passieren. Denn davon würden viele Beschäftigte in NRW profitieren – und längst nicht nur Minijobber“, so Mura. Darüber hinaus soll die Verdienstgrenze nach Plänen der Bundesregierung ebenfalls steigen – auf 520 Euro pro Monat. Wer dann als Minijobber den Mindestlohn bekommt, muss nur noch 10 Stunden pro Woche arbeiten. 

Isabell Mura

Die Pläne der "Ampel" sind jedoch kritisch zu sehen. Geringfügig Beschäftigte würden dann zwar 70 Euro im Monat mehr verdienen als heute. "Die Gefahr ist aber, dass Minijobs damit immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Und sie drohen auch zur Teilzeit-Falle zu werden: Beschäftigte geben sich notgedrungen schneller mit 520 Euro pro Monat zufrieden, obwohl sie eigentlich gern ein paar Stunden länger arbeiten und ein paar Euro mehr verdienen würden“, warnt Isabell Mura.

Minijobber haben gleiche Rechte

Sie kritisiert, dass die Ampel-Koalition Minijobs „nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig“ gemacht habe. „Minijobs bieten keine Kranken-, keine Arbeitslosen- und keine Pflegeversicherung. Und in der Regel auch keine Einzahlung in die Rentenkasse. Bei regulären Arbeitsverhältnissen und Teilzeitjobs sieht das anders aus: Sie bieten dieses ‚soziale Netz‘ und damit enorme Vorteile“, so die stellvertretende NGG-Landesvorsitzende.

Klar ist aber auch: Trotz der Nachteile gelten auch wichtige arbeitsrechtliche Standards für geringfügig entlohnte Jobs . So haben Minijobber ebenso Anspruch auf die Lohnfortzahlung bei Krankheit wie auf bezahlten Urlaub. Außerdem müssen sie ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen – wenn die regulär angestellten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb eine solche Sonderzahlung erhalten.

Mehr Geld für Auszubildende seit 1. Januar

Der gesetzliche Mindestlohn gilt übrigens nicht für Auszubildende. Trotzdem gibt es, so die Gewerkschaft, eine Art „Mindest-Ausbildungsvergütung“. Auch die steige ab Januar. Dann muss jeder Azubi mindestens 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr verdienen, 690 Euro im zweiten und 790 Euro im dritten Jahr. „Grundsätzlich gilt aber: Tariflöhne sind die besseren Löhne. Das trifft auch für tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütungen zu. Beschäftigte sind also gut beraten, wenn sie sich bei einem Jobwechsel Betriebe suchen, die nach Tarif bezahlen“, so Isabell Mura. Beispiel Hotels und Gaststätten: Hier erhalten Auszubildende dank NGG-Tarifvertrag bis zu 1.000 Euro monatlich (3. Lehrjahr).