Werkverträge in der Fleischindustrie verbieten, Arbeitszeiten digital erfassen und mehr Kontrollen ermöglichen. Das fordert die NGG seit vielen Jahren. Nun scheint es, als ob sich endlich was bewegt. Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2020 ein Eckpunktepapier von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beschlossen, in dem genau diese Forderungen enthalten sind.
Dazu erklärt Mohamed Boudih, Vorsitzender der NGG.NRW: "Das ist ein guter Schritt! Daraus muss aber auch ein Gesetz werden. Jetzt gilt aber auch: Nicht wackeln, Herr Heil! Denn schon manch gute Ankündigung wurde im Gesetzgebungsverfahren verwässert. Wir brauchen Gesetze, die wirken. Die Fleischbarone hatten es in der Vergangenheit viel zu leicht, Gesetze und Regeln zu brechen. Damit muss Schluss sein!"
Das Bundeskabinett hatte am 20. Mai 2020 Eckpunkte zur Reform in der Fleischindustrie beschlossen. Die Pläne enthalten u.a. folgende Regelungen:
» Verbot von Werkverträgen ab 1. Januar 2021
» Einführung einer digitalen Zeiterfassung
» Verbesserung der Kontrollen der Unterkünfte
» Verdoppelung von Bußgeldern auf 30.000 Euro
Aufgrund zahlreicher Infektionen mit dem Corona.-Virus in deutschen Schlachthöfen war Anfang Mai deutlich geworden, was die NGG seit Jahren anprangert: Die Situation zehntausender Werkvertragsarbeitnehmer ist menschenunwürdig. Die großen Schlachtkonzerne entziehen sich der Verantwortung. Erst im Herbst 2019 hatte die NRW-Arbeitsminister Laumann die Betriebe in NRW kontrollieren lassen und zum Teil verheerende Zustände aufgedeckt. Mit den angekündigten Maßnahmen erfüllt die Bundesregierung die wichtigsten Forderungen der NGG.