25. November 2020. Die Verlängerung des Lockdowns hat für Köchinnen, Servicekräfte und Hotelfachleute dramatische Folgen, sie brauchen sofort mehr finanzielle Unterstützung. Deshalb fordert die NGG ein Mindestkurzarbeitergeld und eine Corona-Sofort-Nothilfe von 1.000 Euro für die Beschäftigten.
Wegen ihrer häufig viel zu niedrigen Löhne ist für die Beschäftigten im Gastgewerbe das Kurzarbeitergeld keine ausreichende Lösung. Sie haben nie Reserven aufbauen können und das für viele so wichtige Trinkgeld fällt weiter aus. Mit jedem Tag im Lockdown wachsen die Schulden und die Verzweiflung. Viele kehren ihrer Branche für immer den Rücken.
„Hunderttausende Beschäftigte in Restaurants, Bars, Diskotheken und Hotels können zu unserem Schutz nicht ihrer Arbeit nachgehen, sie brauchen dringend Hilfe. Was für Unternehmen geht, muss auch für Menschen möglich sein. Es ist richtig, dass die Arbeitgeber des Gastgewerbes großzügige finanzielle Unterstützung erhalten, um durch die Coronavirus-Pandemie zu kommen, bei den Beschäftigten kommt aber dagegen viel zu wenig an. Für Menschen mit niedrigen Einkommen reicht das Kurzarbeitergeld auf Dauer einfach nicht aus. Genau, wie es einen Mindestlohn gibt, muss es deshalb auch ein Mindestkurzarbeitergeld geben", sagte Guido Zeitler, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft NGG.
Anlässlich der am 25. November 2020 beschlossenen Verlängerung des Corona-Lockdowns, fordert die Gewerkschaft NGG:
- Eine Corona-Sofort-Nothilfe für Gastgewerbe-Beschäftigte in Kurzarbeit von einmalig 1.000 Euro (*).
- Die eindringliche Prüfung des u.a. von der Hans-Böckler-Stiftung eingebrachten Vorschlags eines branchenunabhängigen Mindestkurzarbeitergeldes von 1.200 Euro(**)
- Corona-Wirtschaftshilfen dürfen nur an Unternehmen gezahlt werden, die keine Kündigungen aussprechen, sondern Kurzarbeitergeld beantragen.
*) Nach Schätzung der NGG würden rund 600.000 Beschäftigte profitieren und Kosten von ca. 600 Millionen Euro entstehen.
**) Hans-Böckler-Stiftung; WSI-Report Nr. 62, November 2020: www.boeckler.de