NGG.NRW wirbt bei der Politik für das Verbot von WerkverträgenArbeitsschutzkontrollgesetz 1:1 umsetzen!

25.09.2020 - Seit Wochen macht sich unsere NGG für das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie stark – in Berlin und auch vor Ort in NRW. Unsere Regionen führen zurzeit viele Gespräche und Telefonate mit Abgeordneten und werben für die Zustimmung zum Arbeitsschutzkontrollgesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil. In dieser Woche stand der Vorsitzende der NGG.NRW, Mohamed Boudih, im Landtag Rede und Antwort im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Einen Tag später folgte ein Gespräch mit SPD-Bundestagsabgeordneten in Marl. Hier erläuterten Mohamed Boudih, Suzann Drähter (Vorsitzender der NGG Region Ruhrgebiet), Gewerkschaftssekretär Adnan Kandemir und der ehemalige Vorsitzende von Westfleisch Erkenschwick, Sigmund Koscielsky die Situation in der Fleischindustrie.

Sowohl im Düsseldorfer Landtag, als auch in Marl warnte Mohamed Boudih eindringlich davor, den Gesetzentwurf zu verändern oder zu verwässern. „Die Fleischindustrie ist äußerst findig und bereitet sich schon jetzt darauf vor, Lücken im Gesetz gnadenlos auszunutzen, um ihr ausbeuterisches Geschäftsmodell weiter zu betreiben“, sagte er. In dieser zentralen Frage gab es große Einigkeit. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz müsse wie von Arbeitsminister Hubertus Heil vorgeschlagen 1:1 umgesetzt werden, damit die Missstände, die seit Jahren in der Fleischindustrie herrschten und durch Corona noch einmal deutlicher in den Focus gerückt seien, endlich beendet werden, erklärten anschließend die SPD-Ruhrgebietsbundestagsabgeordneten Michael Groß, René Röspel, Axel Schäfer, Michael Thews, Ralf Kapschack, Markus Töns und Dirk Vöpel.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass jetzt die Fleisch-Lobbyisten durch Einflussnahme auf den Koalitionspartner diesen Entwurf aufweichen und Schlupflöcher für weiteren Missbrauch errichten“, erklärt der Sprecher der Ruhrgebietsabgeordneten der SPD, Michael Groß MdB, abschließend.

Der Gesetzentwurf verbietet in der Fleischindustrie den Einsatz von Fremdpersonal im Bereich des Kerngeschäfts des Schlachtens, Zerlegens und Verarbeitens von Fleisch und verhindert damit insbesondere den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen (ab dem 1. Januar 2021) und Arbeitnehmerüberlassung (ab dem 1. April 2021) in diesem Bereich.

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) soll der seit 1994 unveränderte Bußgeldrahmen aktualisiert und der Höchstbetrag für das Bußgeld von bisher 15.000 Euro auf künftig 30.000 Euro verdoppelt werden.

Der Entwurf dient auch der Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz. Durch Einführung einer Mindestbesichtigungsquote im Arbeitsschutzgesetz soll die abnehmende Kontrolldichte im Arbeitsschutz gestoppt und schrittweise eine deutliche Steigerung bei den Betriebsbesichtigungen erreicht werden.