Köln, den 04.09.2020 - Ein Sieg für die Mitbestimmung! Der Kölner Wursthersteller Egetürk hat heute vor dem Arbeitsgericht Köln eine Niederlage einstecken müssen. Das Unternehmen hatte mehrere fristlose Kündigungen gegen die Betriebsratsvorsitzende ausgesprochen. Die Richter entschieden jetzt, dass die Kündigungen unwirksam sind. Egetürk muss die die Betriebsrätin, die auch NGG-Mitglied ist, wieder einstellen. Das schriftliche Urteil steht noch aus. Unklar ist auch, ob er Arbeitgeber in Berufung gehen wird.
Die NGG hatte zu einer Solidaritätskundgebung aufgerufen. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich etwa 60 Unterstützer/innen, um der Klägerin den Rücken zu stärken. Neben Gewerkschaftern, Vertretern von Work Watch und anderen Gruppen kam auch der Investigativ-Reporter Günter Wallraff.
„Mit den im März und im Mai ausgesprochenen Kündigungen hat der Arbeitgeber versucht, eine engagierte Betriebsrätin loszuwerden. Das ist ihm nicht gelungen und wir freuen uns, dass das Arbeitsgericht Köln die haltlosen Kündigungen vom Tisch gewischt hat“, so Manja Wiesner, Geschäftsführerin der NGG Köln. Der Arbeitgeber meint, dass die Betriebsrätin als Mitglied des Wahlvorstandes die Betriebsratswahl 2018 zu Ihren Gunsten manipuliert hätte. „Diese Vorwürfe sind haltlos und konstruiert. Mehr als zwei Jahre nachdem die gesetzliche Wahlanfechtungsfrist verstrichen ist, versucht Egetürk eine engagierte Betriebsrätin mit fadenscheinigen Gründen aus dem Betrieb zu drängen. Das Gericht hat heute klar gesagt, dass dieses fristlosen Kündigungen gegen unser Mitglied in keiner Weise gerechtfertigt sind“.
Die NGG macht seit März das Thema öffentlich. Inzwischen fordern über 1.100 Menschen unter anderem die Rücknahme der Kündigungen und die ungehinderte Ausübung der Betriebsratsarbeit.
Der Konflikt bei Egetürk spitzt sich seit vergangenem Jahr zu, nachdem die NGG zu Tarifverhandlungen über einen Entgelttarifvertrag aufgerufen hatte und die Beschäftigten der Firma Egetürk zweimal streikten. Das Unternehmen verweigert die Aufnahme von Verhandlungen über Lohnerhöhungen, gibt diese „freiwillig“ und damit widerruflich. Zudem forderte der Betriebsrat eine neue Regelung über die Arbeitszeit ein, die mit dem Ausspruch der ersten fristlosen Kündigung für Erledigt erklärt wurde.