Tarifplus BäckerhandwerkLohnplus für rund 70.000 Beschäftigte im Bäckerhandwerk in NRW

23. März 2021

Mindestens 1,9 Prozent mehr Geld für Bäckerinnen und Verkäufer

Foto: © RossHelen (Shutterstock)

Düsseldorf. 23.03.2021. Pünktlich zu Ostern gibt es gute Nachrichten für die rund 70.000 Beschäftigten im NRW-Bäckerhandwerk. Bäcker, Fahrer, Verkäuferinnen und Aushilfskräfte erhalten mindestens 1,9 Prozent mehr Lohn. Die Stundenlöhne der geringfügig Beschäftigten steigen sogar überdurchschnittlich. Und das haben die Beschäftigten verdient.

Das Lohnplus hat die NGG bereits im Oktober ausgehandelt. Demnach steigen die Löhne und Gehälter im März um 1,9 Prozent. Für die Minijobber gibt es 50 bis 60 Cent mehr pro Stunde. Das macht für die sogenannten Aushilfskräfte ein Plus von fünf bis sechs Prozent aus.

„In schwierigen Zeiten ist es gelungen, den Arbeitgebern eine gute Tarifsteigerung abzuringen. Die Beschäftigten im Bäckerhandwerk haben die Lohnerhöhung verdient. Denn sie arbeiten jeden Tag hart, um die Bevölkerung in der Krise mit frischem Brot, Brötchen und Backwaren zu versorgen. Dabei haben sich die Bedingungen im Arbeitsalltag aufgrund der Pandemie extrem verschlechtert. Im Verkauf und in den Backstuben steht jeden Tag auch die Gesundheit der Beschäftigten auf dem Spiel“, sagt Mohamed Boudih, Landesvorsitzender der NGG in NRW.

Wir empfehlen allen NGG-Mitgliedern, ihre Lohnabrechnung zu überprüfen. Die Lohnerhöhung steht allen Beschäftigten zu, die in der Gewerkschaft organisiert sind und deren Arbeitgeber Mitglied der Bäcker-Innung ist. Besonders die Minijobber sollten genau hinschauen. Denn für die geringfügig Beschäftigten gelten besondere steuer- und sozialrechtliche Regeln. Wer zum Beispiel auf 450-Euro-Basis arbeitet, muss aufpassen, dass er aufgrund der Lohnsteigerung nicht über die steuer- und abgabenfreie Verdienstgrenze kommt. Hier muss der Arbeitgeber die monatliche Arbeitszeit anpassen. Die Mitarbeiter müssen also weniger Stunden leisten und erhalten weiterhin 450 Euro. Auf die Lohnerhöhung zu verzichten, kommt jedenfalls nicht in Frage.

Die NGG bietet ihren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatungen und macht Ansprüche für sie geltend.

Übrigens: Die nächste Gehaltserhöhung ist bereits ausverhandelt. Schon in 11 Monaten, also am 1. Februar 2022 gibt es noch einmal 1,9 Prozent und für die Minijobber 50 bis 60 Cent pro Stunde dazu.

Für Mini-Jobber steigt der Stundenlohn ab dem 1. März 2021 überdurchschnittlich gut. Elf Monate später, ab dem 1. Februar 2022, gibt es dann einen erneuten Zuwachs beim Stundenlohn.

Entwicklung der Stundenlöhne in der Tarifgruppe 15 und 16 (450 Euro-Kräfte)

In der Tarifgruppe 15 sind Stundenkräfte mit fachbezogener Ausbildung bis maximal 15 Stunden pro Woche. Der Stundenlohn steigt ab dem 01. März 2021 auf 10,69 Euro. Ab dem 1. Februar 2022 erhöht sich der Stundenlohn auf 11,29 Euro. Weitere 80 Cent mehr gibt es ab dem 01. Januar 2023.

In der Tarifgruppe 16 sind Stundenkräfte ohne fachbezogene Ausbildung bis maximal 15 Stunden in der Woche. Der Stundenlohn steigt ab dem 1. März 2021 auf 10,00 Euro und ab dem 1. Februar 2022 auf 10,50 Euro.

Was bedeutet das für die Arbeitszeit?

Da die Verdienstgrenze (450 Euro) bestehen bleibt, muss die Arbeitszeit reduziert werden. In der Tarifgruppe 15 muss die monatliche Arbeitszeit ab dem 01.03.2021 auf 42,1 Stunden und ab dem 01.02.2022 auf 39,9 Stunden reduziert werden. Ab dem 01.01.2023 muss nur noch 37,2 Stunden im Monat gearbeitet werden.

In der Tarifgruppe 16 sinkt die monatliche Arbeitszeit ab dem 1.03.2021 auf 45 Stunden und geht ab dem 1.02.2022 auf nochmal runter auf 42,9 Stunden.