Corona-Schutzverordnung NRWBetriebskantinen in der Ernährungsindustrie dürfen wieder öffnen

01. Februar 2021

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Grünes Licht für die Mittagspause in der Ernährungsindustrie: In NRW dürfen Betriebskantinen der Lebensmittelindustrie nach einem Beschluss der Landesregierung unter Auflagen wieder öffnen.

Das hat die Düsseldorfer Staatskanzlei Ende Januar in einem Schreiben an die NGG.NRW mitgeteilt. Die bisherige Corona-Verordnung schrieb die komplette Schließung der Kantinen vor. Doch in vielen Industriebetrieben ist der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen nur in diesen Räumen erlaubt. Jetzt herrscht endlich Klarheit: Wenn Mindestabstände eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorliegt, darf in Lebensmittelbetrieben auch wieder in der Betriebskantine gegessen werden.

Für die Neuregelung hatte sich die NGG.NRW zusammen mit dem Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie Nordrhein-Westfalen bei Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) starkgemacht.

In NRW profitiere davon ein Großteil der rund 146.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Lebensmittelindustrie. „Wer in stundenlanger Arbeit Kalorien verbrennt, muss auch irgendwann selbst welche aufnehmen. Schließlich sind es die Beschäftigten, die mit der Herstellung von Essen und Trinken dafür sorgen, dass die Supermarktregale in Pandemie-Zeiten voll bleiben“, sagte Mohamed Boudih, Vorsitzender der Gewerkschaft in Nordrhein-Westfalen.

Nun kommt es in den Unternehmen darauf an, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen schlüssige Hygienekonzepte für die Betriebskantinen zu erarbeiten.