Schlimmer Fall von Union Busting beim Getränke-LieferdienstFlaschenpost behindert Betriebsratswahl und erleidet erste Schlappe vor Gericht

+++ Union Busting bei Flaschenpost.de +++ Lieferdienst behindert Betriebsratswahl +++ Acht Mitarbeiter gekündigt +++ Die Wahl geht weiter - Arbeitsgericht schmettert Eilantrag ab +++ NGG erstattet Strafanzeige gegen Flaschenpost +++

15.02.2020. Jetzt zeigt Flaschenpost.de sein wahres Gesicht! Skrupellos und brutal versucht der Lieferdienst die Beschäftigten in seiner Düsseldorfer Filiale an der Wahl eines Betriebsrates zu hindern. Gleich acht Mitarbeiter erhielten zeitgleich die Kündigung – zuerst fristgerechte, danach folgten mindestens vier fristlose Kündigungen. Das Unternehmen hat außerdem versucht, die Wahl gerichtlich zu stoppen – ohne Erfolg, weil das Arbeitsgericht Düsseldorf den Antrag im Eilverfahren abwies. Die NGG klagt derweil gegen die Kündigungen und hat Starfanzeige gegen die Geschäftsführer von Flaschenpost.de erstattet.

Das alles geschah in nur einer knappen Woche. Alles deutet darauf hin, dass Flaschenpost.de mit den drakonischen Maßnahmen ein abschreckendes Exempel setzen will, um die Beschäftigten einzuschüchtern und die Wahl eines Betriebsrates im Keim zu ersticken. Denn:

  • Die fristgerechten Kündigungen der acht Kollegen sind haltlos!

  • Die Einstweilige Verfügung gegen die Wahleinleitung – sie ist lächerlich und wurde zurecht vom Gericht abgeschmettert!

  • Die fristlosen Kündigungen gegen die acht Kollegen sind willkürlich und unbegründet!

Und warum das alles? Nur weil es die Belegschaft von Flaschenpost.de in Düsseldorf gewagt hat, ein Grundrecht wahrzunehmen: Die Wahl eines Betriebsrates. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz können Betriebe, die regelmäßig mindestens fünf Beschäftigte haben, einen Betriebsrat wählen. Auf der Lohnliste von Flaschenpost.de in Düsseldorf stehen etwa 500 Arbeitnehmer/innen!

Dazu erklärt Mohamed Boudih, Vorsitzender der NGG.NRW:

Mohamed Boudih Vorsitzender NGG.NRW

„Das Vorgehen von Flaschenpost ist schändlich. Das Unternehmen will die Beschäftigten mit brutalen Wildwest-Methoden an der Ausübung ihrer demokratischen Grundrechte hindern. Die NGG.NRW wird die Flaschenpost-Belegschaft mit allen Mitteln unterstützen, bis sie einen Betriebsrat gewählt haben und alle Gekündigten NGG-Mitglieder wiedereingestellt sind. Wir lassen nicht zu, dass Flaschenpost mit diesen Wildwest-Methoden durchkommt. Wir freuen uns, dass das Arbeitsgericht ein erstes Zeichen gesetzt und den Abbruch der Wahl abgelehnt hat. Seit Jahren fordern wir, dass die Gesetze geändert werden, damit die Gründung von Betriebsräten erleichtert und Arbeitgeber, die Betriebsratswahlen behindern, endlich als das verfolgt werden, was sie sind: kriminelle Straftäter. Ich appelliere an alle Politiker/innen: Wenn Sie sehen wollen, wie leicht skrupellose Unternehmen die Wahl von Betriebsräten torpedieren, dann kommen Sie nach Düsseldorf und sprechen Sie mit den Beschäftigten von Flaschenpost.de!“

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